Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rapid Hobby Import Grossrinderfeld
§ 1 Vertragsgrundlagen
Die Annahme und Ausführung von Bestellungen für unsere Produkte erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Insbesondere gilt eine vorbehaltlose Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestimmungen nicht als Anerkennung.
§ 2 Lieferangebot
Angaben zu den Artikeln unseres Lieferprogramms sind unverbindlich. Einen Zwischenverkauf
sowie technische Änderungen, die keine Wertminderung der angebotenen Artikel bedeuten und deren Gebrauchsfähigkeit nicht einschränken, behalten wir uns vor.
§ 3 Bestellung, Bindungsfrist
1. Bestellungen müssen unter Angabe der Artikelnummer und im Einklang mit den Mindestmengen und Abgabeeinheiten erfolgen, die sich aus unseren Katalogen, Netto-Einkaufspreislisten sowie unserem Händlerinformationssystem auf unserer Website http://www.rapidhobbyimport.nl ergeben.
2. Maßgeblich sind die aktuellen Preise, die über das Händlerinformationssystem unserer Website http://www.rapidhobbyimport.nl abrufbar sind. Vom Besteller eingesetzte Preise, die damit nicht im Einklang stehen, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; die Lieferung gilt nicht als Anerkennung eines eingesetzten Preises.
3. Entspricht eine Bestellung mehrerer Artikel nur teilweise den vorstehenden Anforderungen, z.B. weil technische oder gesetzliche Änderungen eingetreten sind, sind wir berechtigt, die Bestellung nur in dem möglichen Umfang auszuführen. Wir sind im Übrigen auch aus anderen Gründen jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind dem Besteller nicht zumutbar.
§ 4 Lieferung
Versand: Lieferungen erfolgen ab Werk. Soweit vom Besteller nichts anderes gewünscht wird, verpacken und versenden wir die Ware auf seine Rechnung und Gefahr an seine Anschrift und versichern die Sendung auf seine Rechnung gegen die üblichen Transportrisiken. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, soweit dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht und die Verpackung sauber, frei von Fremdstoffen und sortiert frei Haus an uns zurückgesandt wird.
Lieferzeit und Lieferverzug: Lieferzeitangaben sind nur verbindlich vereinbart, soweit sie von uns als solche schriftlich gemacht oder bestätigt werden. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, solange sich die Lieferung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Ist keine Lieferfrist verbindlich vereinbart, werden momentan nicht lieferbare Artikel ? wenn nichts anderes vereinbart ist - als Rückstände vorgetragen und entweder mit späteren Aufträgen zusammen oder bei Liefermöglichkeit separat ausgeliefert.
3. Selbstbelieferungsvorbehalt: Für rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten stehen wir nicht ein. Sind bestimmte Artikel bei unserem Vorlieferanten nicht mehr verfügbar, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass uns eine Pflicht zum Schadens- oder Aufwendungsersatz trifft.
§ 5 Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen zzgl. der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung und zzgl. eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit die berechneten Preise von den nach § 3 maßgeblichen Preisen abweichen, kann der Besteller innerhalb von einer Woche ab Zugang unserer Rechnung von der Bestellung durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
Mengenrabatte und Staffelpreise sind auf den einzelnen Auftrag bezogen. Die Gewährung vereinbarter Jahresabschlussrabatte, die nicht auf den einzelnen Auftrag bezogen sind, bleibt unberührt.
§ 6 Zahlung, Verzug
Fälligkeit: Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag 20 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig, jedoch nicht vor Ankunft der Ware.
Zahlungsart: Die Belieferung erfolgt gegen Vorauszahlung oder Nachnahme, sofern wir nicht unser Einverständnis mit einer anderen Art der Zahlung schriftlich bestätigt haben. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und erfüllungshalber und auch dann nur angenommen, wenn sie diskontierbar sind. Sie dürfen eine Laufzeit von 90 Tagen nicht überschreiten. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers.
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 7 Beanstandungen
1. Allgemeines: Etwaige Reklamationen wegen offensichtlicher Mängeln oder wegen Fehlmengen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung angezeigt werden. Die Anzeige hat schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu erfolgen. Insbesondere sind Abweichungen der Lieferung von der Rechnung bzw. dem Lieferschein sowie Verpackungsmängel zu spezifizieren.
2. Rücksendungen: Außer im Fall der Lieferung nicht bestellter oder fehlerhafter Ware ist die Rücksendung nur nach schriftlicher Übereinkunft und gegen Übernahme der entstehenden Kosten zulässig.
3. Transportschäden: Sofern wir als Serviceleistung für den Besteller eine Transportversicherung abgeschlossen haben, ist vor der Annahme beschädigter Sendungen, aber auch wenn nach der Annahme beim Auspacken ein Schaden erkennbar wird, unter Mitwirkung des Transporteurs eine Tatbestandsaufnahme auszufertigen. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Einreichung dieser Tatbestandsaufnahme nebst aller zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.); es bedarf der schriftlichen Abgabe einer Schadensabtretungserklärung und einer eidesstattlichen Versicherung der entstandenen Schäden.
§ 8 Gewährleistung, Rückgriff
Wenn Artikel vom Besteller an einen Verbraucher weiterveräußert wurden und der Verbraucher innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe der Ware an den Besteller gegen diesen innerhalb der Verjährungsfrist Mängelansprüche geltend macht, so gelten §§ 478, 479 BGB. Wir werden die mangelhafte Ware des Verbrauchers, sofern dies ersatzteilmäßig möglich ist, reparieren oder neu liefern. Wir werden gegenüber dem Besteller frei, soweit wir durch die direkte Abwicklung des Gewährleistungsfalles gegenüber dem Verbraucher die Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem Besteller erfüllen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung und Kontokorrent sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
2. Als Zahlung gilt bei Übergabe von Scheck oder Wechsel deren Einlösung, bei Banküberweisung die Wertstellung auf unserem Konto.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Vernichtungs- und Verlustgefahren zu sichern und entsprechende Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns die erforderlichen Informationen zur Wahrnehmung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen.
6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er, auch ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten, zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Für diesen Fall gestattet uns der Besteller unwiderruflich, die Vorbehaltsware abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren freihändiger Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
7. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben. Wertminderungen, die durch Öffnen der Verpackung etc. durch den Besteller oder seine Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 10 Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht:
a) wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung unserer Pflichten durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; oder
b) wegen arglistigen Verschweigens eines Sach- oder Rechtsmangels und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben; oder
c) wegen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet vorliegt, haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Darüber hinaus haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§ 11 Belieferungsvoraussetzungen und Vertriebswege für Modellbauartikel
Lieferverträge werden grundsätzlich nur mit dem Fachhandel geschlossen; Lieferverträge mit dem ausschließlichen Versand- und/oder Internethandel sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Voraussetzung für eine Belieferung sind von uns einheitlich festgelegt und werden unterschiedslos angewandt.
Der Verkauf an Wiederverkäufer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die nicht zu den nach Abs. 1 qualifizierten Fachhändlern zählen, ist nicht gestattet.
Falls die Voraussetzungen für eine Belieferung gemäß Abs. 1 und 2 nicht gegeben sind oder später wegfallen, stellen wir nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung die Belieferung ein.
§ 12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von diesen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnissen ist der für Klagen gegen uns maßgebliche allgemeine Gerichtsstand, sofern der Besteller Kaufmann ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Besteller in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Sonstiges
1. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen der für uns handelnden Person bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Die telekommunikative Übermittlung einer Erklärung genügt nicht der in diesen Bedingungen vorgeschriebenen Schriftform.
3. Der Besteller darf nur mit von uns schriftlich anerkannten oder mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4. Erfüllungsort für alle Leistungen nach diesen Geschäftsbedingungen ist unser Geschäftssitz.(Tauberbischofsheim)
5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen werden hiermit durch nachstehende Unterschrift anerkannt.
Rapid Hobby Import
97950 Grossrinderfeld
10/2009